Problem hier war, dass der Melder eines Parkverstoßes ein Foto des betroffenen Fahrzeuges gemacht hat, auf dem der im Auto befindliche Beifahrer zu sehen war und dieses Foto über weg.li hochgeladen hat.
Problem hier war, dass der Melder eines Parkverstoßes ein Foto des betroffenen Fahrzeuges gemacht hat, auf dem der im Auto befindliche Beifahrer zu sehen war und dieses Foto über weg.li hochgeladen hat.
Finde ich okay. Die persönlichkeitsrechte der geklagt habenden Person sind von Relevanz. Der Angeklagte und andere diese App nutzende Menschen, können das ja auch zukünftig weiter so handhaben … mit etwas mehr Vorsicht wen oder was sie da alles ablichten und hochladen.
Zum einen ja. Zum anderen heißt das aber, dass man keine Beweisfotos mehr schießen darf, wenn noch jemand im Auto sitzt, außer, man schafft es, bereits bei der Aufnahme des Fotos (denn das ist ja schon eine Datenverarbeitung nach DSGVO) zu verhindern, dass die Person erkennbar ist. Eigentlich wären ganz normale Blitzerfotos schon unzulässig, wenn die DSGVO Strafverfolgung nicht explizit von der Regelung ausnehmen würde.
Das heißt, dass ich eine Straftat nicht durch ein Foto beweisen darf, wenn es mir nicht gelingt, sicherzustellen, dass ich keine Unbeteiligten ablichte. Das finde ich schon doof.
Gesprochen von meinem Richtersessel.
Naja, im Artikel steht, dass das Hochladen auf wegli die automatische Datenverarbeitung war, die gegen die DSGVO verstoßen hat. Nur ein Foto machen ist also immer noch ok