bei der Jagd mit Pfeil und Bogen könne nicht gewährleistet werden, dass das Wild […] ohne ausreichende Vermeidung von Schmerzen erlegt werde.
Die dreifache Verneinung hier ist irgendwie fehl am Platz, oder? “nicht ohne Vermeidung” würde für mich bedeuten, dass zu wenig Schmerzen entstehen.
Es müsste doch “könnte nicht gewährleistet werden, dass Schmerzen ausreichend vermieden werden”, “ist eine ausreichende Vermeidung nicht gewährleistet” o.ä. heißen.
Bin absolut dagegen. Es führt dazu, dass Tiere eher qualvoll verenden als mit Gewehre.
Edit: Faktenlage https://wildbeimwild.com/pfeil-und-bogen-auf-wildtiere-hobby-jagd-lobby-fordert-rueckfall-ins-mittelalter/
Ich bin dafür Jäger mit Pfeil und Bogen jagen zu dürfen.
Bogenschießen macht wohl nur Spaß, wenn auch jemand dabei stirbt?
Ist jetzt schon eine uralte Debatte. Jagt mit Armbrust und Bogen ist in den USA legal (weil Freedom oder so), in Deutschland nicht - weil es als nicht waidgerecht angesehen wird. Der Artikel bringt leider auch keine neuen Argumente
Argumente sind überholt. Heutzutage geht’s nur um noch Lautstärke und Wiederholung.
Hinsichtlich der Lautstärke schneiden Bögen natürlich deutlich besser ab, als Feuerwaffen…
Bei der Wiederholung ist aber noch Luft nach oben.
Naja, manchmal braucht man mit Sicherheit mehrerer Pfeile…
Jörg Sprave betritt den Chat
Hm. Werden die Bögen dann zukünftig als Waffe/waffenähnlich deklariert, für die man eine Waffenbesitzkarte braucht? Wäre nur konsequent. Die Sportschützen freuen sich sicher darüber.
Waffe =/= Waffe . Du meinst die Waffe im ordnungsrechtlichen/ waffenrechtlichen Sinne. Strafrechtlich sind die meisten Bögen wohl Waffen
Umgangssprache =/= Juristendeutsch. Ich wollte kein großes Fass aufmachen (jetzt auch nicht) und bin oberflächlich geblieben.
Ein Sportbogen fällt nach den Definitionen des WaffG nicht unter den Begriff der Waffe. Auf das WaffG und seine Definitionen stützen sich viele Vorschriften im Verwaltungs- / Strafrecht. Daher kann man Bögen und Pfeile relativ problemlos erwerben, besitzen und transportieren. Im Strafrecht fällt daher vieles weg, was z.B. für Schusswaffen, bestimmte Messer u.a. gilt. Wenn man aber Pfeil und Bogen z.B. für eine Körperverletzung nutzen würde, gäbe es dafür wohl trotzdem die Verschärfung, weil bei Aufzählungen nach der “Waffe” noch “gefährliche Gegenstände” genannt werden.
Wenn man Pfeil und Bogen jetzt zur Benutzung bei der Jagd freigibt, dann müsste man sich ehrlicherweise um neue Definitionen bemühen. Denn ein Bogen mit “genug Wums” und Pfeile, die Tiere möglichst schnell und zuverlässig vom Leben zum Tode befördern können, haben auch das Potential, dies mit Menschen zu tun.
Derzeit nutzen z.B. die fragwürdigen Fraktionen bei Preppern diese “Lücke”, um sich legal zu “bewaffnen”. Die sind aber eine Minderheit und nicht wirklich im Wahrnehmungsfeld der Öffentlichkeit. Wenn (Jagd)bögen und (Jagd)pfeile in die falschen Hände gelangen, dann haben wir ziemlich sicher auch bald ein Problem. Das wird nicht so drastisch wie bei einer Schusswaffe (Defi WaffG ;)) sein, aber ich würde es auch nicht unterschätzen.









