Das Bundesverteidigungsministerium will Reservisten per Gesetz künftig zu Übungen verpflichten können. Bisher waren diese freiwillig. Ziel ist es, eine »verlässliche Verfügbarkeit der Reserve« herzustellen.
Du wirst quasi für die Dauer der Wehrübung bei der Bundeswehr angestellt. Dein AG hat dich freizustellen und du genießt vor, während und nach der Wehrübung zusätzlichen Kündigungsschutz.
Dein Geld bekommst du entweder direkt vom Bund oder dein AG bekommt es die Zeit erstattet. Ausser der fehlenden Arbeitskraft hat dein Betrieb aber keinen weiteren Nachteil.
Dein Urlaub wird explizit nicht dafür eingebracht, maximal könntest du einen Tag Urlaubsanspruch verlieren, weil du technisch gesehen eben nicht das ganze Jahr angestellt warst.
Du wirst quasi für die Dauer der Wehrübung bei der Bundeswehr angestellt. Dein AG hat dich freizustellen und du genießt vor, während und nach der Wehrübung zusätzlichen Kündigungsschutz.
Dein Geld bekommst du entweder direkt vom Bund oder dein AG bekommt es die Zeit erstattet. Ausser der fehlenden Arbeitskraft hat dein Betrieb aber keinen weiteren Nachteil.
Dein Urlaub wird explizit nicht dafür eingebracht, maximal könntest du einen Tag Urlaubsanspruch verlieren, weil du technisch gesehen eben nicht das ganze Jahr angestellt warst.
Hauptsächlich [1]