Das Bundesverteidigungsministerium will Reservisten per Gesetz künftig zu Übungen verpflichten können. Bisher waren diese freiwillig. Ziel ist es, eine »verlässliche Verfügbarkeit der Reserve« herzustellen.
Laut dem Gesetzentwurf können in Zukunft alle Männer und Frauen, die weniger als ein Jahr freiwillig Wehrdienst geleistet haben, wenn sie jünger als 45 Jahre alt sind, verpflichtend zu regelmäßigen Wehrübungen herangezogen werden.
Das betrifft zudem nur Leute, die SAZ oder FWDLer waren, nicht normale GWDLer.
Das betrifft zudem nur Leute, die SAZ oder FWDLer waren, nicht normale GWDLer.