Der Bundesrat will bei der geplanten Vorratsdatenspeicherung weiter gehen als die Bundesregierung: Die Speicherfrist soll auf ein halbes Jahr ausgedehnt werden. Auf die Daten der Sicherungsanordnungen bei Internet-Zugangs- und E‑Mail-Anbietern sollen auch alle Länderpolizeien und alle Geheimdienste der Länder zugreifen dürfen.
Können wir dann auch andere Prozesse der Strafverfolgung ausweiten? Steuerbetrug würde mir einfallen…
da besteht kein aufklärungsinteresse seitens der regierung