In 140 geht’s ja nicht nur um Billigen (allerdings nur auf großer Bühne) sondern auch um Belohnen. Ich finde, das könnte durchaus ein bisschen weiter ausgedehnt werden.
Das auf großer Bühne Billigen und/oder Belohnen von schweren Straftaten fühlt sich irgendwie Gesellschaftsgefährdend an und sollte meiner Meinung nach durchaus etwas strenger reguliert sein.
Nach dem 138 dürften sie das aber bei allen Körperverletzungsdelikten, auch bei Körperverletzung mit Todesfolge ¯\_(ツ)_/¯
Ja, das ist auch nicht so cool.
In 140 geht’s ja nicht nur um Billigen (allerdings nur auf großer Bühne) sondern auch um Belohnen. Ich finde, das könnte durchaus ein bisschen weiter ausgedehnt werden.
Das auf großer Bühne Billigen und/oder Belohnen von schweren Straftaten fühlt sich irgendwie Gesellschaftsgefährdend an und sollte meiner Meinung nach durchaus etwas strenger reguliert sein.