Ein Verbot für einen Landesverband müsste man doch bei den Landesgerichtes stellen, es wäre demnach ein anderes Verfahren. So wie ich dir Argumentation verstehe, ist es einfacher einen klar rechtsextremistischen Landesverband zu verbieten als eine Partei auf Bundesebene, da in der Gesamtheit der Landesdiverser wesentlich diverser sind als bspw. Dir AfD Sachsen-Anhalt. Ich verstehe nicht genau was die taz hier richtig stellen müsste.
Nein auch ein Landesverband kann nur vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Im Verbotsantrag kann man aber nur gegen eine Partei insgesamt schreiben. Die Richter können dann entscheiden anstelle eines Bundesweiten Verbots, nur ein lokal beschränltes Verbot zu erlassen oder z.B. die Partei zwar nicht verbieten, aber von der Parteienfinanzierung ausschliesen (wie bei der NPD), aber das ist alles richterliche, nicht politische Entscheidung.
Ein Verbot für einen Landesverband müsste man doch bei den Landesgerichtes stellen, es wäre demnach ein anderes Verfahren. So wie ich dir Argumentation verstehe, ist es einfacher einen klar rechtsextremistischen Landesverband zu verbieten als eine Partei auf Bundesebene, da in der Gesamtheit der Landesdiverser wesentlich diverser sind als bspw. Dir AfD Sachsen-Anhalt. Ich verstehe nicht genau was die taz hier richtig stellen müsste.
Nein auch ein Landesverband kann nur vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Im Verbotsantrag kann man aber nur gegen eine Partei insgesamt schreiben. Die Richter können dann entscheiden anstelle eines Bundesweiten Verbots, nur ein lokal beschränltes Verbot zu erlassen oder z.B. die Partei zwar nicht verbieten, aber von der Parteienfinanzierung ausschliesen (wie bei der NPD), aber das ist alles richterliche, nicht politische Entscheidung.