„Pay or Okay“ auf DerStandard.at rechtswidrig
https://noyb.eu/de/court-decides-pay-or-okay-derstandardat-illegal
> Österreichisches Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass die Zeitung “DerStandard” bei der Einführung des “Pay or Okay”-Modells gegen die DSGVO verstoßen hat.
Mal schauen, wann der Artikel bei Heise dazu unweigerlich hinter der exakt gleichen Bezahlschranke auftaucht.
Österreichische Entscheidungen werden für ein deutsches Unternehmen wohl nicht unmittelbar gelten.
Das ist wahr, allerdings ist die DSGVO EU-weit verbindlich. Und wenn im Fall von Heise im Vergleich zu DerStandard.at kein Unterschied besteht, die Entscheidung aber anders ausfällt, haben wir einen Konflikt bei der Interpretation, und es wäre dann an eines der höheren Gerichte, dies zu entscheiden, z. B. dem EuGH.




