

Das zugrundeliegende Bedürfnis kann ich vollkommen nachvollziehen.
Aber ich sehe zwei Probleme:
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Es sollte keinen Anspruch darauf, dass die Gemeinschaft Einzelne unter ggf. beträchtlichem Ressourcenaufwand vor den technischen und zivilisatorischen Realitäten der Welt isoliert. Die Würde muss gewahrt bleiben und all die anderen Grund- und Menschenrechte. Aber es kann kein Anrecht darauf geben, dass die Welt eine andere ist als die de-facto existierende - das wäre Wunschdenken.
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Alles Notwendige steht bereits im GG um ein analoges Leben im Privaten, auf der Arbeit und im gleichberechtigten Zugang z.B. zur staatlichen Leistungen führen zu können:
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Art 12
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
Art 33
(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
Wenn man ein analoges Leben leben möchte, kann man das im Rahmen der Wahrnehmung der eigenen Freiheitsrechte im Sinne der positiven Freiheit tun.
Aber im Sinne negativer Freiheit ein Leben frei von digitaler Technologie zu leben ist Gesellschaftlich nicht leistbar. Der Staat könnte z.B. nicht garantieren, dass jede Person analog eine gleichsam gute Bildung, Chancen am Arbeitsmarkt oder Zugang zu kultureller Teilhabe erhält.




Ich sehe deinen Punkt. Der Wunsch nach Veränderung Menschen-gemachter Umstände ist notwendig und der Wesenskern von Politik. Aber dann muss man eben auch die politischen Prozesse durchlaufen. Direkt einen Rechtsanspruch auf eine faktisch nicht existierende Welt in der Verfassung zu verankern ist m.E. nicht der Weg.
Wenn man als Deutscher das Recht auf ein analoges Leben hätte, wäre das ja ein Anrecht im Sinne von negativer Freiheit; “Freiheit von” digitaler Technologie. Das heißt, Bund und Länder wären verpflichtet sicherstellen, dass sich jeder Einzelne jederzeit aus der digitalen Welt zurückziehen kann, ohne, dass dabei andere Grundrechte kompromittiert werden - das ist viel gefordert. Denn Grundrechte sind ein aktiver Erfüllungsauftrag an den Staat, kein rein ideelees Prinzip:
Wir haben z.B. auch keinen gesonderten Rechtsanspruch darauf ein nacktes Leben zu führen, obwohl das unser Naturzustand wäre und Kleidung genauso wie Handys ein menschengemachtes menschliches System ist. Heißt das es individuell verboten nackt zu sein, nein? Dass ich nicht für mehr Nacktheit in der Gesellschaft eintreten kann, nein? Aber in jedem Fall hast du keinen Rechtsanspruch gegenüber dem Staat, dass dieser sicherstellen möge, dass dir daraus keine Nachteile in der gesellschaftlichen Teilhabe erwachsen.