Das muss nicht heißen, dass kein Verfahren gegen den Aufsteller der Anlage angestrengt wird. Der Unterschied wäre dann eher, dass eine fahrlässige Tötung ein geringeres Flucht- oder Wiederholungsrisiko darstellt als eine vorsätzliche.
(Ob die fahrlässige Tötung tatsächlich verfolgt wird ist eine andere Frage)
Das muss nicht heißen, dass kein Verfahren gegen den Aufsteller der Anlage angestrengt wird. Der Unterschied wäre dann eher, dass eine fahrlässige Tötung ein geringeres Flucht- oder Wiederholungsrisiko darstellt als eine vorsätzliche.
(Ob die fahrlässige Tötung tatsächlich verfolgt wird ist eine andere Frage)