• schnurrito@discuss.tchncs.de
    link
    fedilink
    arrow-up
    7
    arrow-down
    1
    ·
    13 days ago

    Nein, lies die Strafnorm durch: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__140.html

    Nichts von dem, was du nennst, ist eine Billigung einer Straftat.

    Natürlich sollten solche Paragraphen in einer freien Gesellschaft mit Recht auf freie Rede und Meinungsäußerung trotzdem nicht existieren. Oder wenn sie existieren, sollten Gerichte sie so auslegen, dass sie nur dann anwendbar sind, wenn die zugrundeliegende Straftat auch im räumlichen Anwendungsbereich des inländischen Strafgesetzbuches geschehen ist. Aber auf der Welt sollte vieles anders sein, als es ist.

    • plyth@feddit.org
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      4
      arrow-down
      1
      ·
      13 days ago

      Der entscheidende Satz im Artikel ist für mich:

      Taugliches Objekt einer Billigung könne auch eine Tat sein, die zwar nicht dem deutschen Strafrecht unterfalle, aber gleichwohl geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören.

      Das hebelt das Gesetz aus. Wie kann das Teil eines Urteils sein? Alles kann theoretisch eine Tat sein.

    • squaresinger@lemmy.world
      link
      fedilink
      arrow-up
      2
      ·
      13 days ago

      Naja, öffentliches Billigen (also gutheißen) von schweren Straftaten ist schon eher uncool.

      Man stelle sich vor dass z.B. die AfD und/oder die Springerpresse eine Kampagne veranstalten, wo sie einen Mörder in den Himmel loben, der einen Politiker von der Gegenseite ermordet hat.

      Könnte durchaus für Trittbrettfahrer sorgen.

      • kossa@feddit.org
        link
        fedilink
        arrow-up
        2
        ·
        13 days ago

        Nach dem 138 dürften sie das aber bei allen Körperverletzungsdelikten, auch bei Körperverletzung mit Todesfolge ¯\_(ツ)_/¯

        • squaresinger@lemmy.world
          link
          fedilink
          arrow-up
          1
          ·
          13 days ago

          Ja, das ist auch nicht so cool.

          In 140 geht’s ja nicht nur um Billigen (allerdings nur auf großer Bühne) sondern auch um Belohnen. Ich finde, das könnte durchaus ein bisschen weiter ausgedehnt werden.

          Das auf großer Bühne Billigen und/oder Belohnen von schweren Straftaten fühlt sich irgendwie Gesellschaftsgefährdend an und sollte meiner Meinung nach durchaus etwas strenger reguliert sein.