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    21 hours ago

    Gesprochen wie jemand der echt keine Ahnung hat. 10 Jahre wohl in völliger Ignoranz gelebt. Naja, schön für dich, dass du vom Leben so verschont geblieben bist.

    Behindertenreferat kann dir auch nur begrenzt helfen. Und an weitere Hilfen muss man erstmal kommen, was sich ahnungslose Menschen viel romantischer vorstellen, als es ist. Nicht ohne Grund wird Menschen mit Behinderung geraten eine gute Rechtsschutzversicherung abzuschließen, um sich die Dinge einzuklagen. Kann halt nur auch nicht jeder machen, allein finanziell schon.

    In welcher Definition steht denn, dass das nicht für jeden was ist?
    Solange man lernfähig ist und ein bisschen Disziplin aufbringen kann, solange kann man auch studieren.

    Hier ein paar Beispiele, warum jemand problemlos studieren kann, aber trotzdem massive Schwierigkeiten mit einem BAföG-Antrag oder anderen komplexen Verwaltungsverfahren haben kann:

    • Depressionen: Die vorhandene Energie reicht gerade so aus, um Vorlesungen zu besuchen, Prüfungen zu bestehen und den Alltag irgendwie zu bewältigen. Ein mehrseitiger Antrag mit Fristen, Nachweisen und dem Einholen verschiedenster Dokumente kann dann schlicht die Kapazitäten übersteigen, weil es eine andere Art von Anforderungen stellt.

    • ADHS: Das eigentliche Studium funktioniert oft gut, weil Interesse und Struktur durch Lehrveranstaltungen vorhanden sind. Verwaltungsaufgaben dagegen erfordern Selbstorganisation, Priorisierung, das Zusammenstellen vieler Unterlagen und das Einhalten von Fristen. Das sind typische Problembereiche bei ADHS.

    • Autismus: Viele Autisten haben keinerlei Probleme mit anspruchsvollen Studieninhalten, aber Schwierigkeiten mit unklar formulierten Formularen, Bürokratendeutsch, Telefonaten mit Behörden oder dem Abschätzen, welche Unterlagen erwartet werden. Der bürokratische Prozess selbst ist die Hürde, nicht die intellektuelle Leistung.

    • Legasthenie: Jemand kann ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium erfolgreich absolvieren und dennoch erhebliche Schwierigkeiten mit langen, kompliziert formulierten Behördentexten oder umfangreichen Formularen haben.

    • Angststörungen: Schon der Gedanke, bei einer Behörde anzurufen oder nachzufragen, kann starke Ängste auslösen. Werden Unterlagen nachgefordert oder ein Bescheid ist unverständlich, bleibt der Antrag dann oft liegen, obwohl die Person fachlich problemlos studieren kann.

    • Chronische Erkrankungen oder Fatigue: Die begrenzte Energie wird für Studium, Arzttermine und Alltag benötigt. Zusätzliche Bürokratie ist dann gerne ein Punkt, an dem gewaltige Kraftanstrengungen nötig sind. Entweder bleibt dann das eine liegen oder das andere.

    • Exekutive Funktionsstörungen allgemein: Einen Antrag auszufüllen bedeutet häufig nicht nur ein Formular auszufüllen, sondern Informationen zu recherchieren, Nachweise anzufordern, Fristen zu überwachen, Rückfragen zu beantworten und fehlende Dokumente nachzureichen. Genau diese Planung und Koordination kann erheblich beeinträchtigt sein, obwohl die eigentliche Studienleistung kein Problem darstellt.

    Studierfähigkeit bedeutet in erster Linie, dass jemand die fachlichen und kognitiven Anforderungen eines Studiums bewältigen kann. Ein BAföG-Antrag verlangt dagegen etwas völlig anderes: Organisation, Bürokratieverständnis, Kommunikation mit Behörden, Fristenmanagement und oft einen seeehr langen Atem. Das sind unterschiedliche Fähigkeiten. Aus dem einen folgt nicht automatisch das andere. Wer das gleichsetzt, verwechselt akademische Leistungsfähigkeit mit Verwaltungskompetenz.