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    6 days ago

    Es gibt ziemlich enge Grenzen, in denen ein|e Kassenärzt|in die Behandlung verweigern darf. Eine HIV-Infektion unter der Nachweisgrenze (historisch < 200 Viruskopien/ml, dank moderner Labortechnik heute < 13-20 Kopien) zählt definitiv nicht dazu. In unblutigen Behandlungssituationen ist theoretisch auch eine unbehandelte Infektion unerheblich.