ein von Russen geführter Angriffskrieg gegen das ukrainische Volk in Deutschland selbst nicht strafbar ist.
Dass die Tat als solche in Deutschland nicht strafbar sei, stehe der Verurteilung jedoch nicht entgegen, so der Senat. Taugliches Objekt einer Billigung könne auch eine Tat sein, die zwar nicht dem deutschen Strafrecht unterfalle, aber gleichwohl geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören.
Ausreichend sei vielmehr, dass bei vielen Menschen in Deutschland die Befürchtung verstärkt werde, künftig in einer stärker durch Angriffskriege geprägten Welt leben zu müssen, und dadurch ihr Vertrauen in die Rechtssicherheit erschüttert werde.
Heisst das, wenn jemand sagt, dass Russland die EU angreifen werde, dass das dann strafbar ist, weil es verunsichert? Wo bleibt dann die freie Diskussion? Man muss doch solche Befürchtungen aussprechen dürfen, auch auf sozialen Medien.
Im Prinzip gilt das dann für alles. Anmahnung des Klimawandels ist verboten, weil es den sozialen Frieden stört.
Was ist der relevante Unterschied, was genau ist verboten? Ich hab es leider nicht verstanden.
Nichts von dem, was du nennst, ist eine Billigung einer Straftat.
Natürlich sollten solche Paragraphen in einer freien Gesellschaft mit Recht auf freie Rede und Meinungsäußerung trotzdem nicht existieren. Oder wenn sie existieren, sollten Gerichte sie so auslegen, dass sie nur dann anwendbar sind, wenn die zugrundeliegende Straftat auch im räumlichen Anwendungsbereich des inländischen Strafgesetzbuches geschehen ist. Aber auf der Welt sollte vieles anders sein, als es ist.
Taugliches Objekt einer Billigung könne auch eine Tat sein, die zwar nicht dem deutschen Strafrecht unterfalle, aber gleichwohl geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören.
Das hebelt das Gesetz aus. Wie kann das Teil eines Urteils sein? Alles kann theoretisch eine Tat sein.
Naja, öffentliches Billigen (also gutheißen) von schweren Straftaten ist schon eher uncool.
Man stelle sich vor dass z.B. die AfD und/oder die Springerpresse eine Kampagne veranstalten, wo sie einen Mörder in den Himmel loben, der einen Politiker von der Gegenseite ermordet hat.
In 140 geht’s ja nicht nur um Billigen (allerdings nur auf großer Bühne) sondern auch um Belohnen. Ich finde, das könnte durchaus ein bisschen weiter ausgedehnt werden.
Das auf großer Bühne Billigen und/oder Belohnen von schweren Straftaten fühlt sich irgendwie Gesellschaftsgefährdend an und sollte meiner Meinung nach durchaus etwas strenger reguliert sein.
Heisst das, wenn jemand sagt, dass Russland die EU angreifen werde, dass das dann strafbar ist, weil es verunsichert? Wo bleibt dann die freie Diskussion? Man muss doch solche Befürchtungen aussprechen dürfen, auch auf sozialen Medien.
Im Prinzip gilt das dann für alles. Anmahnung des Klimawandels ist verboten, weil es den sozialen Frieden stört.
Was ist der relevante Unterschied, was genau ist verboten? Ich hab es leider nicht verstanden.
Nein, lies die Strafnorm durch: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__140.html
Nichts von dem, was du nennst, ist eine Billigung einer Straftat.
Natürlich sollten solche Paragraphen in einer freien Gesellschaft mit Recht auf freie Rede und Meinungsäußerung trotzdem nicht existieren. Oder wenn sie existieren, sollten Gerichte sie so auslegen, dass sie nur dann anwendbar sind, wenn die zugrundeliegende Straftat auch im räumlichen Anwendungsbereich des inländischen Strafgesetzbuches geschehen ist. Aber auf der Welt sollte vieles anders sein, als es ist.
Der entscheidende Satz im Artikel ist für mich:
Das hebelt das Gesetz aus. Wie kann das Teil eines Urteils sein? Alles kann theoretisch eine Tat sein.
Naja, öffentliches Billigen (also gutheißen) von schweren Straftaten ist schon eher uncool.
Man stelle sich vor dass z.B. die AfD und/oder die Springerpresse eine Kampagne veranstalten, wo sie einen Mörder in den Himmel loben, der einen Politiker von der Gegenseite ermordet hat.
Könnte durchaus für Trittbrettfahrer sorgen.
Nach dem 138 dürften sie das aber bei allen Körperverletzungsdelikten, auch bei Körperverletzung mit Todesfolge ¯\_(ツ)_/¯
Ja, das ist auch nicht so cool.
In 140 geht’s ja nicht nur um Billigen (allerdings nur auf großer Bühne) sondern auch um Belohnen. Ich finde, das könnte durchaus ein bisschen weiter ausgedehnt werden.
Das auf großer Bühne Billigen und/oder Belohnen von schweren Straftaten fühlt sich irgendwie Gesellschaftsgefährdend an und sollte meiner Meinung nach durchaus etwas strenger reguliert sein.